Leistungen
Verwertung, Bewertung, Beratung
Wir übernehmen die Verwertung vollständig: von der ersten Sichtung in der Halle bis zu der Abrechnung, die der Verwalter dem Gläubigerausschuss vorlegt.
Verwertung im Auftrag
Wir vermarkten den Bestand aus der Masse. Der Auftraggeber gibt jede Position frei und setzt den Mindestpreis, die Käufersuche liegt bei uns. Baumaschinen gehen an Bauunternehmen und Händler, Werkstattausrüstung an Betriebe derselben Branche, Warenlager an Restpostenhändler, Edelmetalle über den Ankaufmarkt.
Verkauft wird im Namen und für Rechnung des Auftraggebers — genau so steht es im Kaufvertrag, den der Erwerber unterschreibt. Der Erlös geht an den Auftraggeber, nicht an uns.
- Was wir verwerten
-
- Fahrzeuge
- Transporter
- Radlader
- Bagger
- Anbaugeräte
- Werkstatt
- Hebebühnen
- Regalanlagen
- Kühl- und Ladentechnik
- EDV
- Warenlager
- Uhren und Edelmetalle
- Wer beauftragt
- Insolvenzverwaltung, Gläubiger, Eigentümer
- Wer entscheidet
- Freigabe und Mindestpreis setzt der Auftraggeber
- In wessen Namen
- Im Namen und für Rechnung des Auftraggebers
Bewertung und Erfassung
Wir gehen den Bestand vor Ort durch und liefern eine Aufstellung, in der jede Position eine eigene Zeile hat.
Diese Aufstellung ist mehr als eine Verkaufsvorbereitung. Sie taugt als Zulieferung für das Verzeichnis der Massegegenstände nach § 151 InsO und für den mutmaßlichen Ausfall je Absonderungsrecht, den § 152 Abs. 2 InsO verlangt. Sie muss deshalb im Nachhinein belegbar bleiben.
Bewertet wird auf zwei Wertprämissen, weil § 151 Abs. 2 Satz 2 InsO beide verlangt, sobald der Wert vom Fortbestand des Unternehmens abhängt: den Fortführungswert für den Fall, dass der Betrieb weiterläuft oder als Ganzes veräußert wird, und den Zerschlagungswert für den Einzelverkauf nach Stilllegung. Beide Zahlen stehen nebeneinander in derselben Zeile. Wir benennen zu jeder den Vergleichsmarkt und das angewandte Verfahren — bei Maschinen und Fahrzeugen in aller Regel das Vergleichswertverfahren, ersatzweise das Sachwertverfahren, wenn kein tragfähiger Markt vorliegt.
Nach § 151 Abs. 2 Satz 3 InsO können besonders schwierige Bewertungen einem Sachverständigen übertragen werden. Wo wir eine Position nicht belastbar bewerten können, sagen wir das und nennen einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen — statt eine Zahl zu liefern, die niemand halten kann.
- Zustand
- In Worten beschrieben. Was fehlt oder beschädigt ist, steht in derselben Zeile.
- Papiere
- Fahrzeugbrief, Wartungsheft, Betriebsstunden, Zertifikat. Was tatsächlich vorliegt
- Wertprämissen
- Fortführungswert und Zerschlagungswert nebeneinander, wie § 151 Abs. 2 Satz 2 InsO es verlangt
- Verfahren
- Vergleichswert, ersatzweise Sachwert. Bewertet wird nach Betriebsstunden und Wartungszustand, nicht nach Baujahr
- Verwendbar für
- Verzeichnis der Massegegenstände § 151 InsO, mutmaßlicher Ausfall je Absonderungsrecht § 152 Abs. 2 InsO, Vermögensübersicht § 153 InsO
- Lieferung
- Als Tabelle (Excel oder CSV) und als PDF-Bericht mit Bilddokumentation je Position
Insolvenzberatung
Wir begleiten Unternehmer durch das Verfahren: welche Fristen laufen, welche Unterlagen das Gericht und der Verwalter brauchen, was aus dem Betriebsvermögen wird und was Aus- und Absonderungsrechte konkret für den eigenen Bestand bedeuten.
Das ist kaufmännische und keine juristische Begleitung. Wo eine Rechtsfrage anfängt, sagen wir das und nennen jemanden, der sie beantworten darf.
Woran die Fristen hängen
Drei Zahlen entscheiden, und sie hängen nicht am Gefühl, sondern an Definitionen. Was davon auf Ihr Unternehmen zutrifft, beurteilt eine Kanzlei — nicht wir und nicht diese Seite.
- 24 Monate
- Drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 Abs. 2 InsO). Prognosezeitraum in aller Regel 24 Monate. Hier gibt es noch Wahlmöglichkeiten: Antragsrecht, Zugang zum Restrukturierungsrahmen nach § 29 StaRUG.
- 12 Monate
- Überschuldung (§ 19 Abs. 2 InsO). Das Vermögen deckt die Verbindlichkeiten nicht mehr — es sei denn, die Fortführung ist in den nächsten zwölf Monaten überwiegend wahrscheinlich. Diese Prognose ist der ganze Streitpunkt.
- 3 und 6 Wochen
- Antragspflicht (§ 15a Abs. 1 InsO). Spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit, spätestens sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung. Beides sind Höchstfristen, keine Schonfristen: Das Gesetz verlangt den Antrag „ohne schuldhaftes Zögern". Wer weiß, dass keine Sanierung mehr trägt, darf die drei Wochen nicht ausschöpfen.
- Ab dem Eintritt
- Zahlungsverbot (§ 15b InsO). Ab Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung dürfen Sie keine Zahlungen mehr für die Gesellschaft leisten, außer sie sind mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsleiters vereinbar. Wer dagegen verstößt, haftet auf Erstattung — aus dem Privatvermögen.
Der Punkt, an dem sich eine Tür schließt: Das Schutzschirmverfahren nach § 270d InsO setzt drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung voraus, aber keine Zahlungsunfähigkeit. Ist die eingetreten, ist dieser Weg zu. Das ist der sachliche Grund, früh zu telefonieren — nicht der Umsatz von irgendjemandem.
- Themen
-
- Fristen
- Unterlagen fürs Gericht
- Betriebsvermögen
- Aussonderung
- Absonderung
- Art der Begleitung
- Kaufmännisch
- Rechtsfragen
- In Kooperation mit Rechtsanwaltskanzleien
In Kooperation mit Rechtsanwaltskanzleien. Rechtliche Bewertungen, Anfechtungsfragen und die Prüfung von Absonderungsrechten gehören in eine Kanzlei. Wir liefern die Zahlen dazu und stellen auf Wunsch den Kontakt her.
Außergerichtliche Sanierung
Solange kein Antrag gestellt ist, gibt es meistens noch Handlungsspielraum. Wir bringen Ordnung in die Zahlen, sprechen mit Gläubigern und benennen nüchtern, was davon trägt und was nicht.
Manchmal ist das Ergebnis, dass kein Spielraum mehr besteht. Auch das sagen wir früh und deutlich, denn ein zu spät gestellter Antrag vergrößert den Schaden für alle Beteiligten und kann den Geschäftsführer persönlich in die Haftung bringen.
- Zeitpunkt
- Vor der Antragstellung — danach entscheidet das Verfahren
- Schritte
-
- Zahlen ordnen
- Gläubigergespräche
- Tragfähigkeit prüfen
- Mögliches Ergebnis
- Feststellung der Zahlungsunfähigkeit
Kein Ersatz für anwaltlichen Rat. Ob und wann ein Antrag gestellt werden muss, ist eine Rechtsfrage. Für Geschäftsführer eine mit persönlicher Haftung.
Ankauf und Handel
Wo eine schnelle und sichere Abwicklung mehr wert ist als der letzte Euro, kaufen wir Bestände direkt an und tragen das Verwertungsrisiko selbst. Der Auftraggeber hat dann sofort Klarheit über den Betrag.
Wer regelmäßig ankauft, steht bei uns im Verteiler des Quartalskatalogs. Dort stehen die Bestände mit Zustand, Papieren und Preis. Vier Mal im Jahr, per E-Mail.
- Unsere Rolle
- Käufer, nicht Dienstleister
- Wer trägt das Risiko
- Wir
- Was der Auftraggeber bekommt
- Sofort einen festen Betrag statt einer Erlöserwartung
Zwei Verträge mit gegenläufigen Interessen. Ankauf und Verwertung im Auftrag sind zwei verschiedene Verträge. Welcher gilt, steht im Auftrag.
Ergebnis
Was Sie am Ende in der Hand halten
-
Die Aufstellung
Jede Position mit Zustand, vorhandenen Papieren und Preisspanne. Taugt als Grundlage für das Verzeichnis nach § 151 InsO.
-
Der Zwischenbericht
Was verkauft ist, was besichtigt wurde, woran es hängt. Laufend, nicht erst am Ende.
-
Die Kaufverträge
Für jeden Verkauf einer, mit Käufer, Preis, Zustand und der Angabe, in wessen Namen verkauft wurde.
-
Die Schlussabrechnung
Positionsweise, mit Belegzuordnung und einem Vorschlag für alles, was sich nicht verkaufen ließ.
Rolle
In welcher Eigenschaft wir handeln
Wir handeln im Auftrag des Eigentümers.
Insolvenzverwalter kann nach § 56 InsO nur eine natürliche Person sein, die das Gericht bestellt; eine Gesellschaft wird dazu nicht bestellt. Wir handeln deshalb ausschließlich im Auftrag der dazu berufenen Person oder des jeweiligen Eigentümers. Rechtsdienstleistungen im Sinne des RDG erbringen wir nicht.
Die fachlichen Auszeichnungen, die im Quartalskatalog abgebildet sind, gehören den Kanzleien, mit denen wir zusammenarbeiten — nicht uns. Wir führen sie nicht als eigene und haben sie nicht erworben. Was wir selbst vorzuweisen haben, ist die Arbeit an den Positionen und alles, was im Register steht.
Was sich über uns nachschlagen lässt, steht im Handelsregister unter Amtsgericht Memmingen HRB 22204.
Weiter
Der nächste Schritt
Rufen Sie an und sagen Sie, was vorliegt. Wir sagen Ihnen sofort, ob wir das übernehmen können, und wenn nicht, an wen Sie sich besser wenden.